Von der FDP lancierter Vorstoss wird erfolgreich umgesetzt
Die FDP-Fraktion feiert mit der von ihr lancierten Motion zur Erhöhung des sogenannten Pendlerabzugs einen Zwischenerfolg. Die vorberatende Kommission spricht sich für eine Anhebung des Maximalabzugs auf 8'000 Franken pro Jahr aus und schafft damit die Voraussetzungen für eine gerechtere steuerliche Berücksichtigung der Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort. Mit der vorliegenden Massnahme könnte der stark belastete Mittelstand in Zukunft spürbar entlastet und die Standortattraktivität des Kanton St.Gallen gestärkt werden. Der Kantonsrat hat im Frühling das letzte Wort.
Die FDP-Fraktion reichte im Juni 2022 gemeinsam mit den bürgerlichen Fraktionen die Motion «Begrenzung des Fahrkostenabzugs erhöhen – Mittelstand entlasten» ein. Der Vorstoss forderte, dass der steuerliche Maximalabzug für die effektiven Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort von aktuell 4'460 Franken pro Jahr angehoben wird. Damit sollen in Zukunft nicht nur die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel, sondern auch die Kosten für ein privates Fahrzeug realitätsnah abgezogen werden können.
Kanton St.Gallen im interkantonalen Vergleich abgeschlagen
Dass der Kanton St.Gallen beim Pendlerabzug derzeit knausrig unterwegs ist, zeigt der schweizweite Vergleich deutlich auf. Beinahe die Hälfte aller Kantone kennen keine Maximalgrenze. Die übrigen Kantone limitieren den Abzug grossmehrheitlich im Bereich von 6'000 bis 9'000 Franken. Gemäss Steuermonitoring 2021 liegt der Kanton St.Gallen bei der Besteuerung des Mittelstands im Vergleich mit den Nachbarkantonen ohnehin bereits in weiten Teilen auf dem letzten Rang.
Mittelstand entlasten, Standortattraktivität stärken
Der Kantonsrat hat der Regierung im Rahmen der Beratung des Berichts zur Ressourcenstärke, der ebenfalls von der FDP initiiert wurde, bereits den Auftrag gegeben, Massnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Attraktivität in diesem Bereich zu ergreifen. Die Anhebung des Maximalabzugs für die effektiven Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort würde dieser angestrebten Verbesserung entsprechen. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Steuerpflichtigen unseres Kantons bei diesen echten und nur in Ausnahmefällen zum Abzug zugelassenen Berufsauslagen schlechter gestellt werden als in fast allen anderen Kantonen. Eine Anpassung ist im Sinne der Standortattraktivität angezeigt und wird somit auch bei der Beratung im Kantonsrat durch die FDP-Fraktion unterstützt werden.