Widersprüche klären, Fortschritt ermöglichen!
Die FDP-Fraktion verhinderte mit zwei Vorstössen im April beziehungsweise September 2023 einen vorzeitigen Übungsabbruch des Rheinkraftwerks im Bereich «Ellhorn». Für die FDP ist klar, dass für eine sichere Energieversorgung ein massiver Ausbau der Stromproduktion erforderlich ist – breit diversifiziert und technologieneutral. Obwohl die Antworten der Regierung vertiefte Abklärungen sowie eine erneute Prüfung des Vorhabens in Aussicht stellten, bleiben wichtige Fragen unbeantwortet. Die Kantonsräte Christian Lippuner (Werdenberg), Jens Jäger (Sarganserland) und Thomas Toldo (Werdenberg) haben vor diesem Hintergrund einen weiteren Vorstoss eingereicht.
Die FDP-Fraktion reichte im April beziehungsweise September 2023 die einfachen Anfragen 61.23.21 und 61.23.50 ein. Ziel der Vorstösse war es, einen vorzeitigen Übungsabbruch des Rheinkraftwerks im Bereich ‘Ellhorn’ verhindern und eine zielgerichtete Prüfung des Vorhabens erwirken zu können. Für uns ist klar, dass zur Sicherung der Energieversorgung in den kommenden Jahren ein massiver Ausbau der Stromproduktion erforderlich ist – breit diversifiziert und technologieneutral.
Aus den schriftlichen Antworten der Regierung zu den genannten Anfragen nehmen wir positiv zur Kenntnis, dass das Bau- und Umweltdepartement (BUD) nach Möglichkeiten sucht, das Projekt ‘Rheinkraftwerk’ weiterverfolgen zu können. Insbesondere wird die Anfrage an das Bundesamt für Umwelt (BAFU) begrüsst, die klären soll, ob es innerhalb der bestehenden Gesetze nicht doch eine Möglichkeit gäbe, welche die Wiederaufnahme der Planung rechtfertigen würde.
Wir bedauern es jedoch, dass die Regierung im Rahmen der Beantwortung der einfachen Anfrage 61.23.50 zur streckenweisen Ertüchtigung des Rheindamms und dem damit geplanten Abbau einer ‘geschützten’ Trockenwiese schweigt. Es ist in diesem Zusammenhang auch unter Einbezug von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung über den Schutz der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung nach wie vor nicht nachvollziehbar, warum ein solches Vorhaben umgesetzt werden könnte, die Planung eines Laufkraftwerks mit ökologischen Ersatz- und Ausgleichmassnahmen jedoch per se ausgeschlossen wird.
Wir bitten die Regierung vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, um im Bereich ‘Ellhorn’ ein Rheinkraftwerk zu realisieren?
- Welche Bemühungen hat die Regierung seit der letzten einfachen Anfrage 61.23.50 unternommen, um im Bereich ‘Ellhorn’ ein Rheinkraftwerk zu realisieren?
- Warum ist eine streckenweise Ertüchtigung des Rheindamms inklusive des Abbaus einer geschützten Trockenwiese möglich, die Planung eines Laufkraftwerks mit ökologischen Ersatz- und Ausgleichmassnahmen wird jedoch per se rechtlich ausgeschlossen?
- Warum und zu welchem Zweck wurde die betroffene Wiese auf der Innenseite des künstlich angelegten Rheindamms zwischen Sennwald und Bad Ragaz überhaupt in das ‘Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden’ aufgenommen, wenn diese doch gar nicht landwirtschaftlich oder anderweitig genutzt wird?
- Welcher politische Entscheidungsprozess ging der Aufnahme der Wiese auf der Damminnenseite im Jahre 2010 voraus und war sich die Regierung bewusst, dass damit ein faktisches Nutzungsverbot des Energiepotentials einherging?
- Teilt die Regierung die Ansicht, dass die reale Gefahr einer nationalen Strommangellage einen hinreichenden Grund für eine in Ausnahmefällen möglichen Entlassung des betroffenen Dammabschnitts aus dem Bundesinventar darstellen sollte?
- Teilt die Regierung die Einschätzung, dass ein Ausbau der Wasserkraft den Strommix und damit die Energieversorgungssicherheit des Kantons St.Gallen stärken würde?»
Erstellt von Ramon Weber, Geschäftsführer / Fraktionssekretär